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Erhaltungsaufwand

Im Gegensatz zum Herstellungsaufwand wird durch Erhaltungsmaßnahmen lediglich vorhandenes ersetzt oder verbessert (z.B. alte Holzfenster durch Fenster mit Kunststoffrahmen). Die Kosten für Reparaturen und Modernisierungen können Selbstnutzer in Höhe von insgesamt 22.500 DM als Vorkosten nach dem Eigenheimzulagengesetz steuersparend geltend machen. Vorausgesetzt, der Erhaltungsaufwand wird vor dem Einzug in die eigenen vier Wände abgeschlossen.

Siehe auch:

Herstellungs- oder Anschaffungskosten