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Vorkosten

Alle Finanzierungskosten, die dem Eigenheimbesitzer bereits vor Einzug entstanden sind. Sie können in Höhe von pauschal 3.500 DM steuersparend als Vorkostenabzug geltend gemacht werden. Ausgaben für Instandhaltung und Modernisierung bei gebrauchten Immobilien werden bis zu 22.500 DM als Vorkosten vom Finanzamt anerkannt.