Herstellungs- oder Anschaffungskosten
Unter Herstellungs- oder Anschaffungskosten versteht das Finanzamt, daß etwas bisher nicht vorhandenes geschaffen bzw. gekauft wird. Als Bauherr oder Käufer einer selbstgenutzten Immobilie setzen sich Ihre Herstellungs- oder Anschaffungskosten aus den Baukosten bzw. dem Kaufpreis des Eigenheims sowie den anfallenden Nebenkosten (Makler-, Notargebühren, Erschließungskosten u.a.) zusammen. Für diese erhalten Sie nach dem Eigenheimzulagengesetz eine Bauzulage von maximal 5 Prozent der Bemessungsgrundlage von 100.000 DM (Neubau) bzw. 2,5 Prozent pro Jahr während des achtjährigen Förderzeitraums.
Renovieren Sie einen Altbau vor Ihrem Einzug, wird die Modernisierung als Herstellungsaufwand gewertet, falls Sie damit etwas Neues schaffen und so den Wert Ihrer Immobilie über den ursprünglichen Zustand hinaus erhöhen. Beispiele dafür sind: ein Anbau, die Erneuerung des Dachstuhls ein Dachausbau oder der Einbau ein bisher nicht vorhandenen Badezimmers. Die entsprechenden Herstellungskosten müssen aktiviert werden. Das heißt für Sie: Die Ausgaben erhöhen Ihre Anschaffungskosten (Kaufpreis plus Nebenkosten). Haben Sie mit dem Kaufpreis bereits die förderrelevante Bemessungsgrundlage von 100.000 DM erreicht, erhalten Sie für den Herstellungsaufwand keine zusätzliche DM aus der Eigenheimförderung.