Bauförderung für Bundesländer
Vorausgesetzt, Sie bauen oder kaufen zum ersten Mal ein selbstgenutztes Eigenheim, können Sie neben der staatlichen Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz eventuell auch von Ihrem Bundesland gefördert werden. Drei Förderwege halten die Bundesländer für Bauherrn und Käufer bereit, um ihnen zinsgünstiges Baugeld oder tilgungsfreie Zuschüsse zu bieten. Die Fördertöpfe sind jedoch nur für bestimmte Bevölkerungsschichten gedacht. Dazu gehören vor allem kinderreiche Familien, Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte und Senioren. Darüber hinaus ist die Förderung vom Einkommen des Antragstellers abhängig.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Finanzspritze. Die Gelder werden nämlich nach dem "Windhundverfahren" vergeben: Wer die Förderung am Jahresanfang zuerst beantragt, hat die größten Chancen. Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, daß der Antrag vor dem Baubeginn bzw. der Unterschrift unter den Kaufvertrag gestellt wird.
Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Förderprogramme, da das 2. Wohnungsbaugesetz lediglich die Rahmenbedingungen vorgibt. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei der zuständigen Stelle.