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Bauerwartungsland

Bauerwartungsland sind Flächen, die zwar im Flächennutzungsplan einer Gemeinde ausgewiesen sind, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Gemeindevertretern zur Bebauung freigegeben werden können. Im Gegensatz zum Bauland können Bauherren Ihr Vorhaben auf einem solchen Grundstück vorerst nicht verwirklichen.