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Baugenehmigung

Da Baurecht in punkto Baugenehmigung Ländersache ist, fallen die Verfahren je nach Bundesland unterschiedlich aus. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die in einem erschlossenen Baugebiet mit Bebauungsplan liegen, bieten die meisten Länder ein vereinfachtes Verfahren an. Der Bauherr muß dabei lediglich anzeigen, daß er bauen will, und er sich dabei an geltende Vorschriften und Baunormen hält (sogenanntes Anzeigeverfahren). Darüber hinaus muß er ebenso wie beim alten Baugenehmigungsverfahren die üblichen Unterlagen, wie Kurzbeschreibung der geplanten Baumaßnahme mit Übersichtsplan und Lageplan u.a., einreichen. Erhebt die Behörde gegen sein Vorhaben innerhalb der geltenden Fristen (zwischen zwei und zwölf Wochen) keinen Einspruch, kann er mit dem ersten Spatenstich beginnen.

Siehe auch:

Schwarzbauen