Kaufvertrag
Kaufverträge über ein Grundstück oder eine Immobile haben aus rechtlicher Sicht nur dann Bestand, wenn der Vertrag notariell beurkundet wird. Mit der Unterschrift unter den Vertrag verpflichtet sich der Verkäufer aber nur, dem Käufer das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Damit der Eigentumswechsel perfekt wird, muß neben dieser "Verpflichtungserklärung" auch noch die sogenannte Auflassung vor dem Notar erklärt werden.