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Wärmeschutzverordnung `95

Die Wärmeschutzverordnung (WSVO) ist Bestandteil des Energieeinsparungsgesetzes, dessen Ziel es ist, den Energieverbrauch für Wohngebäude ohne Komforteinbußen für den Bewohner zu senken.
Am 1.1.1995 ist die neue Wärmeschutzverordnung in Kraft getreten. Sie schreibt max. Heizwärmebedarfswerte von 54 - 100 kWh/m2 im Jahr für Neubauten vor. Damit werden Heizwärmebedarf und Schadstoffausstoß neuer Gebäude um rund 30% gegenüber dem bisherigen Standarts verringert. Gleichzeitig wird bundeseinheitlich der Wärmebedarfsausweis (Wärmepaß) verbindlich vorgeschrieben. Er enthält alle Informationen über die energierelevanten Kenndaten des Gebäudes. Der Gebäudeeigentümer kann damit die energetischen Schwachpunkte des Gebäudes erkennen und gezielt Abhilfe schaffen.

Andererseits ist er verpflichtet Mietern oder Käufern den Wärmepaß zugänglich zu machen. Der Wärmepaß wird i.d.R. vom planenden Architekten ausgestellt. Die novellierte WSVO gilt in erster Linie für Neubauten, beinhaltet aber auch Anforderungen für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude. Die WSVO bergrenzt als Gesamtanforderung den Heizwärmebedarf, d.h. diejenige Wärmemenge, die ein Heizsystem jährlich für alle beheizten Räume in einem Gebäude bereitstellen muß.

Bei Gebäuden mit normalen Innentemperaturen, also Wohn- und Bürohäuser, ist der Jahresheizwärmebedarf entscheidend. Dabei spielen mehrere wichtige Größen eine Rolle:

  • die Konstruktion der Bauteile
  • die Orientierung des Gebäudes (Ausrichtung nach Himmelsrichtungen, um bestimmten Hausseiten, zu bestimmten Tageszeiten, Sonnenseiten zuzuordnen)
  • Energiegewinnung durch Sonneneinstrahlung oder aus internen Quellen

Der Planer hat also viele Möglichkeiten mit gestalterischen Alternativen kreativ und trotzdem energiesparend zu bauen. Das Ziel dabei ist, die maximal zulässigen Werte zu unterschreiten und damit die WSVO III zu erfüllen.

Computersoftware erleichtert die Berechnung. Heizwärmebedarf ermitteln, siehe Jahresheizwärmebedarf. Die WSVO III bringt auch für das Bauteileverfahren Änderungen, denn Energieeinsparung gilt ebenfalls für die Konzeption von kleineren Wohngebäuden. Um die CO2-Emission zu reduzieren, wurden die vorgeschriebenen k-Werte gesenkt, speziell für das Dach und den Keller. Bei den Fensterflächen werden zudem die solaren Energiegewinne für die gesamten Fensterflächen des Hauses errechnet.

Bei Außenwänden gilt außerdem eine Sonderregelung:
k < 0,5 W/(m2K)

Bei 36,5 cm Mauerwerk mit einem Baustoff der Wärmeleitfähigkeit l < 0,21 W/m2K gilt der k-Wert automatisch als erreicht.

Achtung:
Bei welchen baulichen Veränderungen ein Altbau unter die Anforderungen der WSVO III fällt, ist klar geregelt. Für bestimmte Maßnahmen gilt das Bilanzierungsverfahren wie bei Neubauten, für andere die Bauteilverfahren Neu- oder Altbau. Nur wenige Veränderungen schließen die WSVO-Auflagen ganz aus.



Bilanzierungsverfahren:

  • Der Altbau wird mindestens um einen heizbaren Raum erweitert.
  • Der Altbau wird um mehr als 10 m2 Gebäudenutzfläche erweitert. Das bedeutet, der Jahresheizwärmebedarf muß wie bei Neubauten ermittelt werden.

Bauteileverfahren Neubau:

  • Wenn bei einem Anbau, Umbau oder Ausbau bisher ungenutzter Flächen in Wohnflächen umgewandelt werden.
  • Wenn ein nachträglicher Dachausbau erstmalig wärmegedämmt wird.

Bauteileverfahren Altbau:

Gilt dann, wenn Bauteile erstmals eingebaut, ersetzt oder erneuert werden, für

  • Außenwände
  • Außenliegende Fenster, Fenstertüren, Dachfenster
  • Decken unter nichtausgebauten Dachräumen
  • Kellerdecken
  • Wände oder Decken, die an unbeheizte Räume grenzen
  • Ersetzen der Dachhaut
  • Verkleidungen in Form von Platten, Verschalungen oder plattenartigen Bauteilen
  • Dämmschichten , die eingebaut werden
  • beheizte Räume, in denen auf der Innenseite der Außenwände

Verkleidungen oder Verschalungen angebracht werden Wird nur die Fassade neu verputzt, gilt die WSVO III nicht.

Tip:
Wer sich umständliche Berechnungen für Konstruktionen sparen will, kann es sich mit einer speziell entwickelten Software von YTONG, basierend auf Windows, leicht machen. Sie ist gegen eine Schutzgebühr von 120 DM unter folgender Adresse zu bestellen:

YTONG Info-Service
Postfach 101538
80089 München
Fax: 0180/5356578

Weitere Informationen, siehe:

WSVO III Überblick