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Notarielle Beurkundung

Ein Grundstückskaufvertrag muß ebenso wie die Auflassung notariell beurkundet werden, damit diese aus rechtlicher Sicht Bestand haben. Die Beurkundung inclusive Eintragung ins Grundbuch kostet ca. 1,5% des Kaufpreises der Immobilie.

Siehe auch:

Kaufvertrag