Kontakt 14.11.2024 Impressum
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Auflassung

Ein Hauseigentümer ist verpflichtet, der Stadt oder Gemeinde sämtliche Änderungen am Objekt mitzuteilen. In Absprache mit den zuständigen Behörden. Mit dem unterschriebenen Grundstückskaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer lediglich dem Käufer gegenüber, also in aller Regel dem Bauherrn, das Eigentum an einem Grundstück übertragen zu haben. Damit der Bauherr tatsächlich neuer Eigentümer wird, muß er sich zusätzlich mit seinem Vertragspartner über den Eigentumswechsel einigen. Diese sogenannte Auflassung müssen beide Vertragsseiten vor einem Notar erklären. Anschließend wird der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen.