Grundbuch
Ein öffentliches Register, das Auskunft gibt, wem ein Grundstück gehört und welche Lasten und Rechte daran bestehen.
In der
Abteilung I des Grundbuchs werden die Eigentümer eingetragen, in der
Abteilung II sind die Lasten und Beschränkungen vermerkt (z.B. Vorkaufs-, Wegerechte, Nutzungsbeschränkungen usw.). Die Abteilung III enthält die auf dem Grundstück lastenden Hypotheken und Grundschulden. Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und kann dort bei berechtigtem Interesse eingesehen werden.