Kontakt 26.04.2025 Impressum
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Grundbuch

Ein öffentliches Register, das Auskunft gibt, wem ein Grundstück gehört und welche Lasten und Rechte daran bestehen.

In der

Abteilung I des Grundbuchs werden die Eigentümer eingetragen, in der

Abteilung II sind die Lasten und Beschränkungen vermerkt (z.B. Vorkaufs-, Wegerechte, Nutzungsbeschränkungen usw.). Die Abteilung III enthält die auf dem Grundstück lastenden Hypotheken und Grundschulden. Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und kann dort bei berechtigtem Interesse eingesehen werden.