Neubauwohnungen
Wer einen Neubau plant, darf dies nur noch im Einklang mit der WSVO III tun. Außenwände sollen danach einen Wärmedurchgangskoeffizienten von k = 0,3 - 0,5 W/m2K aufweisen, um den maximalen Heizwärmebedarf von 100 kWh/m2a einzuhalten.
Das bedeutet bei üblichem Ziegelmauerwerk Dämmschichten von ca. 8 - 10 cm. Dabei kann der Planer problemlos auf vorhandene bewährte Baustoffe und wirtschaftlich vertretbare Techniken zurückgreifen. Als Überblick werden 2 Tabellen angefügt, die zeigen sollen wie Dämmdicken im Verhältnis zu den Mauerdicken stehen und welcher Wärmedurchgangskoeffizient erwartet wird.
Wärmedurchgangskoeffizienten k von zweischaligem Mauerwerk mit Kerndämmung ohne Luftschicht
Für die Vormauerschale wurde ein Mauerziegel (Voll- oder Hochlochziegel) der Rohdichtklasse 1,6 angenommen, mit einem Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit lR = 0,68 W/(mK).
Der Innenputz wurde mit einer Dicke von 15 mm und einem Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit lR = 0,70 W/(mK) in Ansatz gebracht.
Als Wärmeübergangswiderstände wurde 1/aa = 0,04 m2K/W und 1/ai = 0,13 m2K/W einbezogen.
Wärmedurchgangskoeffizienten k von zweischaligem Mauerwerk mit Kerndämmung und Luftschicht sowie wärmegedämmter, hinterlüfteter Fassade
Der Innenputz wurde mit einer Dicke von 15 mm und einem Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit lR = 0,70 W/(mK) in Ansatz gebracht.
Als Wärmeübergangswiderstände wurde 1/aa = 0,08 m2K/W und 1/ai = 0,13 m2K/W einbezogen.