Nichtbelüfte Dächer
Gedämmte Dächer müssen nicht als belüftete Dächer ausgeführt sein. Im Rahmen der Wärmeschutzverordnung war dies schon immer möglich, wenn die Konstruktion diffusionsoffen gestaltet wurde.
In den letzten Jahren haben verschiedene Hersteller diffusionsoffene Unterspannbahnen entwickelt, die es ermöglichen, den gesamten Hohlraum zwischen den Sparren für die Dämmung zu nutzen.
Der Feuchtigkeitschutz des Daches wird durch die Verwendung geeigneter Dampfbremsen sichergestellt. Diese Konstruktionsvariante hat vor allem im Bereich der Sanierung ihre Berechtigung, da die vorhandenen Sparrenquerschnitte häufig keine großen Dämmdicken zulassen.
Praxis, siehe: