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Brandschutztechnische Maßnahmen

Bei Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen auf Putz, sind brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich, dürfen nur Brandschutz-Rohrabschottungen mit einer IfBt-Zulassung verwendet werden. Bei unter Putz verlegten Rohrleitungen sind in der Regel keine besonderen Brandschutzmaßnahmen notwendig. Einzelheiten sind der jeweils zutreffenden Landesbauordnung zu entnehmen.