Brandschutzwand
Wandkonstruktionen aus nichtbrennbaren Materialien; z.B. nichttragende Trennwände mit beidseitiger Feuerschutzbeplankung aus Gipskartonplatten. Je nach konstruktiver Ausführung und den im Ständerwerk verwendeten Materialien gelten diese als F30 (feuerhemmend) oder als F90 (feuerbeständig). Brandschutzwände sind aber auch oftmals gefordert bei Treppenhäusern und Fluren zur Sicherung der Fluchtwege.
Siehe auch: