Baugesetzbuch (BauGB)
Nach dem Baugesetzbuch ist der Bund für das Planungs- und Bauordnungsrecht zuständig und legt somit die Rahmenbedingungen für jedes Bauvorhaben fest.
Siehe auch:
Nach dem Baugesetzbuch ist der Bund für das Planungs- und Bauordnungsrecht zuständig und legt somit die Rahmenbedingungen für jedes Bauvorhaben fest.
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