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Bauland

Im Gegensatz zum Bauerwartungsland darf der Bauherr sein Vorhaben auf Bauland verwirklichen. Ob es sich bei dem ausgewählten Grundstück um voll erschlossenes Bauland handelt, das als "Baugrundstück für Wohngebäude" ausgewiesen ist, steht im Bebauungsplan der örtlichen Gemeinde.