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Bauabnahme

Mit der Kontrolle nach Fertigstellung der Immobilie stellt der Bauherr fest, ob alle Arbeiten mängel- und schadenfrei durchgeführt worden sind. Am besten Sie ziehen dazu einen Sachverständigen hinzu und fertigen im Anschluß ein sogenanntes Abnahmeprotokoll an. Darin listen Sie alle mängel und Schäden auf, die noch beseitigt werden müssen. Mit der Bauabnahme sind zwei wichtige rechtliche Konsequenzen für den Bauherrn verknüpft: Zum einen beginnt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist. Darüber hinaus wird bei (fehlerfreier) Arbeit der Anspruch Ihres Vertragspartners auf seinen Lohn fällig.

Siehe auch:

Architektenvertrag
VOB-Vertrag