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Bauausschlußklausel

Um kostspielige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau einer Immobilie nicht übernehmen zu müssen, sichern sich die Versicherungsgesellschaften mit der "Bauauschlußklausel" ab. Danach sind solche Streitigkeiten nicht durch eine Rechtschutzversicherung gedeckt.