Staubsauger, -sack, -beutel
Gesundheitsgefährdende Stäube und Späne müssen abgesaugt werden. Dies gilt für Holz, Stein und Asbest, wobei für Asbest besondere scharfe Bestimmungen gelten - asbesthaltige Stoffe dürfen grundsätzlich nicht geschliffen werden!
Die notwendigen Staubsauger müssen auf ihren Verwendungszweck entsprechend ausgelegt sein und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entsprechen. Auch die auswechselbaren Einsätze (Beutel, Säcke), welche die Stäube aufnehmen, müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen.