Kontakt 5.12.2024 Impressum
  |  

Makler- und Bauträgerordnung (MaBV)

Zum Schutz des Käufers regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), wie der Bauträger die vom Kunden eingezahlten Gelder verwalten und absichern muß. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Bauträger berechtigt ist, vom Käufer Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.