Bauträger
Generalunternehmer, von dem der Bauherr eine Immobilie schlüsselfertig erwirbt. Neben der Errichtung der Immobilie schuldet der Bauträger auch das Grundstück. Üblich ist die Errichtung der Immobilie auf Rechnung des Käufers.
Ein Bauträger beauftragt für die Bauarbeiten meist Subunternehmer (Handwerker). Vorteil für den Bauherrn bzw. Käufer ist, daß er es nur mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun hat. Die Rechte und Pflichten des Bauträgers sind in der Makler- und Bauträgerverordnung sowie in der Gewerbeordnung geregelt
Siehe auch: