Lüftungsleitung
Jede Falleitung hat eine senkrechte Verlängerung, die über den höchsten Abwasseranschluß im Haus hinausreicht. Dieses Stück Rohr wird Lüftungsrohr genannt und mündet über die Dachentlüftung ins Freie. Zum einen entweichen Faulgase, zum anderen wird der atmosphärische Druck im Rohrsystem aufrecht erhalten. Neue Sanitärobjekte werden über das schon vorhandene Lüftungsrohr be- und entlüftet, sofern der jeweils zulässige Maximalabstand zum Fallrohr nicht überschritten wird. Die Länge der Anschlußleitung darf für WC-Anlagen höchstens 5 m, für Badewannen, Spülen, Duschen, Bidets, Waschtische und Handwaschbecken nur 3 m betragen.
Ist der geplante Anschluß zu weit vom Fallrohr entfernt., oder Höhenunterschied zu hoch, muß eine zusätzliche Lüftungseinrichtung installiert werden.
Die einfachste Lösung ist die Installation eines Lüftungsventils. Bei Unterdruck im Abwassersystem (z.B. bei Spülvorgängen) öffnet das Ventil automatisch und die Umgebungsluft kann einströmen. Bei Normal- und Überdruck in der Leitung, dichtet das Ventil ab. Es ensteht keine Geruchsbelästigung! Lüftungsleitungen brauchen nicht mehr ausschließlich über das Dach geführt werden. Undichte Dächer im Bereich der Rohrleitungen werden verhindert. Zuvor muß man sich aber bei der örtlichen Baubehörde erkundigen, ob ein Einbau zulässig ist.
Eine andere Möglichkeit ist die Installation einer zusätzlichen Lüftungsleitung. Sie kann entweder von der neuen Abwasserleitung direkt durch das Dach geführt, oder als indirekte Nebenlüftung im Dachgeschoß an das vorhandene Lüftungsrohr angeschlossen werden.
Die indirekte Belüftung ist häufig die einfachere Variante, da kein Dachdurchbruch notwendig ist.
Siehe auch: