Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten durch den jeweiligen Vertragspartner (Handwerker, Bauunternehmer usw.). Allerdings ist diese Vorab-Kalkulation kein Garant, daß der Rechnungsbetrag anschließend genauso hoch ausfällt. Denn der Handwerker muß den Bauherrn lediglich informieren, wenn die geschätzten Kosten wesentlich, das heißt um mehr als 25 Prozent überschritten werden. Der Bauherr hat in diesem Fall ein besonderes Kündigungsrecht (§ 650 BGB).






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