Grunderwerbssteuer
Ab 1.1.1997 beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises. Erst wenn die Steuer gezahlt ist, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ab 1.1.1997 beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises. Erst wenn die Steuer gezahlt ist, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.