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Gewährleistung

Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist der Vertragspartner des Bauherrn (z.B. Handwerker) verpflichtet, Mängel oder Schäden an der Immobilie kostenlos zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Vertragsart entweder fünf Jahre beim BGB-Vertrag oder zwei Jahre beim VOB-Vertrag.