Festpreis
Vertraglich garantierter Preis für die fertige Immobilie. Wurde ein Festpreis vereinbart, darf der Bauträger in der Regel kein zusätzliches Geld vom Bauherrn oder Käufer verlangen.
Vertraglich garantierter Preis für die fertige Immobilie. Wurde ein Festpreis vereinbart, darf der Bauträger in der Regel kein zusätzliches Geld vom Bauherrn oder Käufer verlangen.