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Brandschutz bei Dachgeschossen

Bauteile die eine tragende Aufgabe haben müssen den gleichen Feuerwiderstandswert aufweisen wie bei Vollgeschossen. Je nach Gebäudehöhe sind dies die Feuerwiderstandsklassen 30 oder 90 nach DIN 4120. Diese Werte müssen auch Trennwände erfüllen. Neben den Feuerwiederstandsklassen ist auch ein zusätzlicher Rettungsweg erforderlich. Er sollte von der Feuerwehr erreichbar sein.