Bauvertrag
Bei der Beauftragung von Bauleistungen handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 631 BGB). In der Praxis wird zwischen einem BGB-Vertrag und einem VOB-Vertrag unterschieden.
Bei der Beauftragung von Bauleistungen handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 631 BGB). In der Praxis wird zwischen einem BGB-Vertrag und einem VOB-Vertrag unterschieden.