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Armaturen

Armaturen sind nach DIN 3211 T.1 Ausrüstungsteile für Rohrleitungen. Mit ihnen wird der Wasserdurchfluß geregelt. Nach DIN 1988 T.2 dürfen an Wasserleitungen nur Armaturen eingebaut werden, die den Normen und technischen Regeln entsprechen. Sie müssen alterungs- und korrosionsbeständig sein. Beim Durchfluß des Wassers dürfen nur geringe Geräusche auftreten.



Es werden 2 Arten von Armaturen unterschieden:

  • Zweigriffarmaturen mit je einem Ventil für Kalt- und Warmwasser
  • Einhebelmischer (Wassermenge und Temperatur können mit einer Hand geregelt werden)

Siehe auch:

Batterie