Arbeitszimmer
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurden einige Einschränkungen bei der steuerlichen Anerkennung von Arbeitszimmern verabschiedet. Danach dürfen nur noch Steuerzahler, deren Arbeitszimmer "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" darstellt, die damit verbundenen Kosten (u.a. Schuldzinsen) in voller Höhe geltend machen. Wer sein Arbeitszimmer zu mehr als 50 Prozent beruflich nutzt, darf dem Finanzamt immerhin noch bis zu 2.400 DM jährlich in Rechnung stellen. Alle anderen Eigenheimbesitzer, die ein Arbeitszimmer zuhause haben, gehen leer aus.