Zwangsmitnahme
Die Zwangsmitnahme ist daran erkenntlich, dass der untere Aufnahmeflansch der Winkelschleifer mit der Antriebswelle entweder verschraubt wird oder durch eine Schlüsselfläche fest verbunden ist.
Bei Exzenterschleifern versteht man darunter den Antrieb des Schleiftellers über ein Getriebe, im Gegensatz zum Freilauf, wo die Rotation des Schleiftellers über die Fliehkraft erzeugt wird.