Gitterschnitt
Die Prüfung des Haftvermögens von Anstrichen und Lackierungen. Die Gitterschnittprüfung erfolgt nach DIN 53 151 bzw. DIN ISO 2409, indem die Beschichtung in einem definierten Schnittabstand mit einem scharfen Messer gleichmäßig bis auf den Untergrund eingeritzt wird. Es werden sechs sich rechtwinklig kreuzende Schnitte ausgeführt. Je nach Abplatzungen der Beschichtung wird der Gitterschnittkennwert von Gt 0 bis Gt 4 angegeben, wobei Gt 0 eine sehr gute, Gt 4 eine sehr schlechte Haftfestigkeit ausdrückt. Der Gitterschnitt sollte nur auf Untergründen, wie z.B. Blech, ausgeführt werden, bei denen der Schnitt den Untergrund nicht zerstören kann. Die Gitterschnittprüfung, z.B. auf mineralischen Putzen, ist nicht sinnvoll, da der Schnitt den Untergrund zerstört und nicht genau erkennbar ist, ob Abplatzungen nach dem Schnitt auf mangelnde Haftfestigkeit oder Zerstörung des Untergrundes zurückzuführen sind.