Gehörschutz
Ständig auf das menschliche Ohr einwirkender Lärm führt bei Überschreitung eines bestimmten Lärmpegels, meist unmerklich, zu irreversiblen Schädigungen bis hin zum Verlust des Gehörsinnes. Ab einer Lärmeinwirkung von mehr als 85 dB(A) sollte ein Gehörschutz getragen werden. Qualitätsgehörschutz berücksichtigt die Vorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften und sollte grundsätzlich im Einwirkungskreis von Lärmquellen verwendet werden.