Asbest
Silikatischer Faserstoff, chemisch, Magnesiumhydrosilikat, der aufgrund seiner Lungengängigkeit bösartige Tumore auslösen kann und deswegen als kanzerogen (krebserzeugend) eingestuft ist.
Die Verwendung von Asbest erfolgte
- als Spinnfaser für feuerhemmende Schutzkleidung
- als Spritzasbest
- in Mischung mit Zement und Sand für Asbestzementplatten
Seit der Erkennung als krebserzeugender Stoff ist die Verwendung von Asbest verboten. Wegen der Gesundheitsgefährdung dürfen Arbeiten an asbesthaltigen Flächen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für die Beschichtung als auch für den Abbau. Grundlage für Arbeiten an asbesthaltigen Flächen ist die technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 519.