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Wohnungsbauprämie

Seit 1996 gelten geänderte Fördergrenzen beim Bausparen. Die Einkommensgrenze bis zu denen Sie als Bausparer seither einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben, beträgt 50.000 bzw. 100.000 DM (Ledige bzw. Ehepaare). Ausschlaggebend ist bei der Berechnung das "zu versteuernde Einkommen". Ihr Bruttoeinkommen darf also wesentlich höher ausfallen (siehe Übersicht).

Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 1.000 / 2.000 DM (Ledige/Ehepaare) jährlich. Das heißt: Wenn Sie während der siebenjährigen Laufzeit regelmäßig 1.000 DM bzw. 2.000 DM pro Jahr auf den Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie von Vater Staat am Vertragsende auf den Förderhöchstbetrag 10 Prozent Wohnungsbauprämie. Der Staat erhöht Ihr Bausparguthaben nach sieben Jahren also um maximal 700 DM (Ledige) bzw. 1.400 DM (Ehepaare).

Übersicht:
So hoch darf Ihr Bruttoeinkommen maximal ausfallen, damit Sie die Bausparprämie erhalten. Nicht berücksichtigt sind zusätzliche individuelle Steuerfreibeträge, die die Einkommensgrenzen - gerechnet am zu versteuernden Einkommen - noch weiter nach oben verschieben. Alleinstehende ohne Kinder 55.996 DM Alleinstehende mit einem Kind 64.744 DM Alleinstehende mit zwei Kindern 67.876 DM

Bei Ehepaaren, bei denen einer Arbeitnehmer ist, darf das Bruttoeinkommen diese Grenzen nicht übersteigen:

  • ohne Kinder 110.046 DM
  • mit einem Kind 116.310 DM
  • mit zwei Kindern 122.574 DM
  • mit drei Kindern 128.838 DM

Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, erhöhen sich die Einkommensgrenzen folgendermaßen:

  • ohne Kinder 112.046 DM
  • mit einem Kind 118.310 DM
  • mit zwei Kindern 124.574 DM
  • mit drei Kindern 130.838 DM