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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kann den Eigentümer vor finanziellen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz bemannter Flugkörper, Leitungswasser und Sturm schützen. Einige wenige Gesellschaften bieten darüber hinaus Entschädigung im Falle von Naturereignissen wie Erdbeben oder Überschwemmung.
Der Abschluß einer Wohngebäude-Feuerversicherung ist für jeden Kreditgeber, egal ob Bank, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft, zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Darlehns.

Merke:
Ohne Wohngebäude-Feuerversicherung kein Kredit.