Wärmeschutz an Außenwänden
Die am 1.1.1995 in Kraft getretene neue Wärmeschutzverordnung stellt aus Gründen der Energieeinsparung höhere Anforderungen an den Wärmeschutz, er muß beim Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.
Neubau:
Außenwände sollen danach einen Wärmedurchgangskoeffizienten von k = 0,3-0,5 (W/m2K) aufweisen, um den maximalen Heizwärmebedarf von 100 kWh/(m2K) einzuhalten. Das bedeutet bei üblichem Ziegelmauerwerk Dämmschichten von 8 - 10 cm. Dabei kann der Planer sowohl problemlos auf vorhandene und bewährte Baustoffe wie auch auf wirtschaftlich vertretbare Techniken zurückgreifen.
Die erforderlichen Dämmschichtdicken können den folgenden 2 Tabellen entnommen werden.
Wärmedurchgangskoeffizienten k von zweischaligem Mauerwerk mit Kerndämmung ohne Luftschicht
Für die Vormauerschale wurde ein Mauerziegel (Voll- oder Hochlochziegel) der Rohdichtklasse 1,6 angenommen, mit einem Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit lR = 0,68 W/(mK).
Der Innenputz wurde mit einer Dicke von 15 mm und einem Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit lR = 0,70 W/(mK) in Ansatz gebracht.
Als Wärmeübergangswiderstände wurde 1/aa = 0,04 m2K/W und 1/ai = 0,13 m2K/W einbezogen.
Wärmedurchgangskoeffizienten k von zweischaligem Mauerwerk mit Kerndämmung und Luftschicht sowie wärmegedämmter, hinterlüfteter Fassade
Der Innenputz wurde mit einer Dicke von 15 mm und einem Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit lR = 0,70 W/(mK) in Ansatz gebracht.
Als Wärmeübergangswiderstände wurde 1/aa = 0,08 m2K/W und 1/ai = 0,13 m2K/W einbezogen.
Ein- und Zweifamilienhäuser:
Im vereinfachten Nachweisverfahren für kleine Wohngebäude bis zu 3 Wohneinheiten, müssen Außenwände einen maximalen k-Wert von k < 0,5 W/m2 K aufweisen.
Altbau:
Für den Gebäudebestand werden zur Begrenzung des Wärmedurchgangs beim Ersatz und bei der Erneuerung von Außenwänden die folgenden k-Werte gefordert (nebenstehende Tabelle):
Wie sich die Dämmung von Außenwänden, bedingt durch die Neuerungen der WSVO, in den letzten Jahren verändert hat, kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden.
Man sieht sofort, daß die Anforderungen an Energieeinsparung drastisch gestiegen sind.
Die Dämmschichten beziehen sich auf eine Wärmeleitfähigkeit lR = 0,040 W/(mK), Basis 24 cm Mauerwerk.