Vertragsstrafe
Um Arbeitsverzögerungen vorzubeugen, sollten Bauherren mit ihrem Vertragspartner (Handwerker) eine Vertragsstrafe vereinbaren. Damit hat der Bauherr ein geeignetes Druckmittel, um seine Planung durchzusetzen. Terminüberschreitungen gehen zu Lasten des Handwerkers und strapazieren so nicht das Konto des Bauherrn.
Siehe auch: