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Verdingungsverordnung für Bauleistungen

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen entspringt einer Verwaltungsvorschrift. Sie gliedert sich in drei Abschnitte.

Teil A behandelt das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.

In Teil B, dem Teil der VOB, der für private Bauvorhaben interessant ist, werden die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Auftragsabwicklung geregelt.

Im dritten Abschnitt finden sich technische Vorschriften.
Die VOB/B wird nur dann Bestandteil des Bauvertrages, wenn sie zwischen dem Bauherrn und seinem Vertragspartner individuell vereinbart wird

Siehe auch:

VOB-Vertrag