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Untersparrendämmung

Dämmschicht, die unterhalb der Sparren i.d.R. in einer Ausgleichslattung angebracht wird. Seit Inkrafttreten der 3. WSVO in vielen Fällen als Ergänzung zur Zwischensparrendämmung notwendig (ca. 5 cm), wenn der Platz zwischen den Sparren nicht ausreicht, um die neuen Wärmeschutzanforderungen zu erfüllen.

Nachteil:
Wohnraum geht verloren!