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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Hat der Käufer eines Grundstücks bzw. einer Immobilie die fällige Grunderwerbsteuer gezahlt, erhält er vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist Voraussetzung, damit der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.