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Sicherheit an Treppen

Ein Treppengeländer schützt den Begehenden vor seitlichem Sturz. Es kann mit der Treppe verbunden sein, muß aber Lotgerecht min. 910 mm hoch sein. Möglich ist auch ein Handlauf, oder ein geknüpftes Seil mit 30 mm Durchmesser. Beim Treppengeländer ist ferner darauf zu achten, daß die Geländerstäbe nicht mehr als 130 mm auseinander sind. Kinder könnten durchfallen oder mit Körperteilen stecken bleiben. Ferner sollte am Treppenaustritt eine Kindersicherheitstüre angebracht werden, die das Kind nicht alleine öffnen kann.
Generell kann man sich durch abrunden der Kanten vor Verletzungen schützen. Nach Fertigstellung der Treppen machen sie grundsätzlich eine abschließende Kontrolle, damit können spätere Unfälle vorgebeugt werden.