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Objektverbrauch

Eigenheimförderung gewährt der Staat Ledigen nur einmal in ihrem Leben, Ehepaaren zweimal. Haben Sie als Immobilienerwerber diesen Förderanspruch bereits in früheren Jahren ausgeschöpft, dann ist der "Objektverbrauch" eingetreten. Weitere Fördergelder erhalten Sie daher nicht.