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Nichtragende Wände

Nichttragende Wände werden überwiegend nur durch ihre Eigenlast beansprucht. Sie dürfen nicht zur Gebäudeaussteifung oder Knickaussteifung tragender Wände verwendet werden. In erster Linie werden massive Innenwände als nichtragende Wände bezeichnet, die nachträglich als Trennwände in Räumlichkeiten eingebaut wurden.