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Heizkosten ermitteln

Die Heizkostenverordnung regelt seit 1989 die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkörpern. Über Abrechnungszeitraum und -form enthält diese Verordnung keine Richtlinien. In der Regel werden die Heizkosten jährlich abgerechnet. Der Mieter muß anhand der Abrechnung, Verbrauch und Kostenverteilung nachvollziehen können.

Folgende Kosten fließen in Abrechnung mit ein:

Brennstoffverbrauch:
Er setzt sich folgendermaßen zusammen:
Anfangsbestand + Zukauf - Restbestand

Betriebskosten:
Strom, Brennerwartung, Kosten der Verbrauchserfassung,...

Kostenanteil Warmwasser:
Wasserverbrauch wird an den Wasseruhren abgelesen

Kosten werden in den meisten Fällen nach einem Schlüssel für Mehrparteienwohnungen aufgeteilt, z.B. je nach beheizter Wohnfläche. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine verbrauchsabhänge Abrechnung zu erstellen. Dies muß mit dem Vermieter abgesprochen werden. Vom Vermieter muß gewährleistet sein, das der Mieter die Abrechnungsunterlagen einsehen kann (Ölverbrauch, Wasserverbrauch,...).