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Gerüstebau

Verputzarbeiten an der Fassade sind ohne Gerüst nur dann möglich, wenn wegen geringer Wandhöhen gefährliche Abstürze auszuschließen sind. Doch bereits ab einer Wandhöhe von 3 m reicht eine Arbeitsbühne aus Mauerblöcken und Baudielen nicht mehr aus. Dann muß ein standsicheres Gerüst her, das nur fachlich kompetente Personen aufstellen dürfen. So verlangen es die Sicherheitsregeln der Bau-Berufsgenossenschaft.
Wer sein Gerüst in Eigenregie errichtet, muß sich vorher ausführliche Unterlagen (z.B. DIN 4420) besorgen und studieren, ehe er mit der Montage beginnen kann.

Die wichtigsten Gerüstebauregeln sind:

  • Gerüste müssen immer standsicher aufgebaut werden. Sie dürfen nicht kippen oder seitlich verrutschen.
  • Gerüste müssen ausreichend versteift und mit festen Bauteilen verankert werden. Die Anzahl und Positionen der Verankerungen muß vor Ort geklärt werden.
  • Bodenbeläge sind so zu verlegen, daß sie durchbruchsicher sind und nicht verrutschen können. Belag-Mindestbreite: 50 cm. Maximal: 90 cm.
  • Die seitliche Absturzsicherung muß aus Geländerholm (oben), Zwischenholm (mitte) und Bordbrett (unten) bestehen, wenn der Gerüstbelag mehr als 2 m über dem Boden liegt.

Siehe auch:

Vorsichtsmaßnahmen bei Leitern