Gefälle
Die Installation von Abwasserleitungen ist nicht ganz unproblematisch und sollte daher sehr genau geplant werden. Auf begrenztem Raum müssen alle Sanitärinstallationen und Entsorgungsleitungen angebracht werden. Die Entsorgungsleitungen müssen in einem bestimmten Gefälle in das Fallrohr münden.
Vorschrift:
Mindestgefälle 1 : 20,
Maximalgefälle 1 : 50
Dies bedeutet in der Umgangssprache, daß bei einem Mindestgefälle auf 1 m waagrechte Länge, ein Höhenunterschied von 2 cm bestehen muß. Bei Maximalgefälle sind es dementsprechend 5 cm.