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Bauwesenversicherung

Die Bauwesen- oder Bauleistungsversicherung sichert den Bauherrn gegen Vermögensschäden am Bau ab. Diese können beispielsweise durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse entstehen. Nicht abgedeckt durch die Versicherung sind hingegen Schäden, die das Ergebnis schlecht ausgeführter Handwerkerarbeiten sind.
Beispiel: Frisch gegossener Estrich, der nach einem Frosteinbruch im Winter nicht mehr taugt. Hätte ein versierter Estrichleger einen anderen Zeitpunkt für diese Arbeit gewählt, springt die Versicherung nicht ein. Dann kann der Bauherr innerhalb bestimmter Fristen nur noch über die Gewährleistung für mangelfreie Arbeiten den Handwerker zur Beseitigung auffordern.