Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schützt private Verbraucher und somit auch Immobilienerwerber vor nachteiligen Klauseln in vorformulierten Verträgen. Seit dem 25. Juli 1996 ist dieser Schutz noch erweitert worden. Kann der Verbraucher die vorformulierten Klauseln nicht beeinflussen, unterliegen nunmehr alle Passagen der Mißbrauchskontrolle. Bis zur Änderung des Gesetzes konnten nur Klauseln überprüft werden, die in einer Mehrzahl von Fällen verwendet wurden. Jetzt reicht der Einzelfall aus. Vorausgesetzt, die strittige Passage wurde von den beiden Vertragsparteien, z.B. Bauträger und Bauherr, nicht individuell ausgehandelt. Immobilienerwerber können sich darüber hinaus auch dann auf das Gesetz berufen, wenn der Vertrag von einer dritten Person, z.B. einem Makler oder Architekten, formuliert wurde.
Ausnahme: Sie haben diese Person selbst beauftragt.